Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
Anhängerregelung:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
AM
L
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
18 Jahre
17 Jahre (begl. Fahren)
Klasse B
Keine Theorieprüfung erforderlich - nur praktische Prüfung.
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
15 Jahre
Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S
Krafträder mit:
Dreirädrige Kfz mit symetrisch angeordneten Rädern
16 Jahre
Klasse AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.
Krafträder mit:
Hinweis:
Ein späterer Aufstieg in die größeren Zweiradklassen ist nicht möglich, B196 ist eine nationale Erweiterung und hat somit keine Gültigkeit im Ausland
Voraussetzung:
Mindestalter 25 Jahre, mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheins, Fahrerschulung in Theorie und Praxis
25 Jahre
Keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich. Kein Sehtest und kein Erste Hilfe Nachweis erforderlich.
Ausbildung Theorie:
4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
Ausbildung Praxis:
5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
Starte den Motor!
Krafträder mit:
18 Jahre
17 Jahre (begl. Fahren)
Theorie
Praxis
Krafträder mit:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern mit:
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
AM
A1
A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich