Klasse B
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
- zG max. 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Mindestalter:
- 18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
- Einschluss:
- AM, L
- Hinweise:
- Anhängerregelung:
- Anhänger mit max.750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
Klasse BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg
- Mindestalter:
- 18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
- Vorbesitz:
- Klasse B
- Hinweise:
- Keine Theorieprüfung erforderlich - nur praktische Prüfung.
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max.45 km/h
- Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
- Mindestalter:
- 16 Jahre
- Hinweise:
- Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S
Klasse A1
Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 ccm
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 Km/h
- Leistung max. 15 kW
- Mindestalter:
- 16 Jahre
- Einschluss:
- Klasse AM
- Hinweise:
- Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Klasse B196
Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 ccm, Schaltung und Automatik
- Leistung max. 11 kw
- Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1kw/Kg
- Mindestalter:
- 25 Jahre
- Einschluss:
- keine
- Hinweis:
- Ein späterer Aufstieg in die größeren Zweiradklassen ist nicht möglich, B196 ist eine nationale Erweiterung und hat somit keine Gültigkeit im Ausland
- Voraussetzung:
- Mindestalter 25 Jahre, mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheins, Fahrerschulung in Theorie und Praxis
- Ausbildung Theorie:
- 4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
- Ausbildung Praxis:
- 5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
Keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich
Kein Sehtest und kein Erste Hilfe Nachweis erforderlich
Klasse A2
Krafträder mit:
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
- Mindestalter:
- 18 Jahre
- Einschluss:
- Klassen AM, A1
- Hinweise:
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Klasse A
Krafträder mit:
- Hubraum über 50 ccm oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
- Mindestalter:
- 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
- Einschluss:
- Klassen AM, A1, A2
- Hinweise:
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich