Führerscheinklassen

Klasse B

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit

  • zG max. 3500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Einschluss:
AM, L
Hinweise:
Anhängerregelung:
  • Anhänger mit max.750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg

Klasse BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Vorbesitz:
Klasse B
Hinweise:
Keine Theorieprüfung erforderlich - nur praktische Prüfung.

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max.45 km/h
  • Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leicht-Kfz mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg
Mindestalter:
16 Jahre
Hinweise:
Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S

Klasse A1

Krafträder mit:

  • Hubraum max. 125 ccm
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 Km/h
  • Leistung max. 15 kW
Mindestalter:
16 Jahre
Einschluss:
Klasse AM
Hinweise:
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

Klasse B196

Krafträder mit:

  • Hubraum max. 125 ccm, Schaltung und Automatik
  • Leistung max. 11 kw
  • Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1kw/Kg
Mindestalter:
25 Jahre
Einschluss:
keine
Hinweis:
Ein späterer Aufstieg in die größeren Zweirad­klassen ist nicht möglich, B196 ist eine nationale Erweiterung und hat somit keine Gültigkeit im Ausland
Voraussetzung:
Mindestalter 25 Jahre, mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheins, Fahrerschulung in Theorie und Praxis
Ausbildung Theorie:
4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
Ausbildung Praxis:
5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten

Keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich
Kein Sehtest und kein Erste Hilfe Nachweis erforderlich

Klasse A2

Krafträder mit:

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Mindestalter:
18 Jahre
Einschluss:
Klassen AM, A1
Hinweise:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Klasse A

Krafträder mit:

  • Hubraum über 50 ccm oder
  • bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern mit:

  • Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Einschluss:
Klassen AM, A1, A2
Hinweise:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich