Aus der nachfolgenden Tabelle kann die Anzahl der erforderlichen, besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) ersehen werden. Davor stehen natürlich die „normalen“ Ausbildungsfahrten (Grundausbildung), um das Handwerkszeug zu erlernen.
Besondere Ausbildungsfahrten | A1, A, B | B auf BE |
---|---|---|
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandfahrten) | 5 | 3 |
Schulung auf Autobahn (Autobahnfahrt) | 4 | 1 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (Nachtfahrt) | 3 | 1 |
Die obige Tabelle zeigt nur einen Auszug aus den Vorschriften. Weitere Auskünfte erteile ich gerne.